• Ordentliche Generalversammlung 2024

Einladung zur Generalversammlung

Nach einem sehr gelungenen Verbandsjahr lädt der Vorstand der ADV Sie herzlich zur

ordentlichen Generalversammlung

am 16. Mai 2024 um 17:30 Uhr

bei Atos Technologies Austria GmbH, Wagramer Str. 19, 1220 Wien

ein. Sollte die Beschlussfähigkeit zum festgesetzten Beginn nicht gegeben sein, wird die Generalversammlung statutengemäß 30 Minuten später, also pünktlich um 18:00 Uhr, beginnen.

Heuer ist ein Wahljahr in der ADV und der Bundesvorstand stellt sich erneut zur Wahl. Alle Mitglieder die sich als Bundesvorstand zur Wahl stellen finden Sie ebenfalls ab Ende April hier (wird laufend ergänzt).

Tagesordnung:

  1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Tagesordnung
  2. Begrüßung durch Atos Technologies Austria GmbH
  3. Vortrag von Johann Martin Schachner, CEO Atos Technologies Austria GmbH
  4. Genehmigung des Protokolls vom 07. Juni 2023
  5. Bericht über Vorstandsarbeit
  6. Bericht der Rechnungsprüfer, Entlastung des Vorstands
  7. Wahl des Bundesvorstands
  8. Allfälliges

Hinweis:

Das Protokoll der letzten Generalversammlung kann im ADV Sekretariat angefordert werden
(Tel. 01/533 09 13, E-Mail: office@adv.at).

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Anmeldung

Anmeldungen bis 13. Mai unter alexander.pongratz@adv.at 

Aus den Statuten:
§ 7 Rechte der Mitglieder: Den Mitgliedern des Vereins stehen folgende Rechte zu:

    1. b) das Recht auf Sitz und Stimme in den Versammlungen des Vereins, das aktive und passive Wahlrecht und das Recht, Anträge zu stellen. Diese Rechte können von einer physischen Person nur persönlich, von einer juristischen Person nur durch einen mit schriftlicher Vollmacht ausgewiesenen Repräsentanten ausgeübt werden. Mitglieder können ihr Stimmrecht in der Generalversammlung auf ein anderes Mitglied durch schriftliche Vollmacht übertragen. Jedes Mitglied kann max. 5 Stimmen ausüben. Die Stimmübertragung muss spätestens 1 Woche vorher schriftlich im ADV-Generalsekretariat eingelangt sein.

§ 11 Generalversammlung: Anträge zu § 11/a-i und k) müssen, sofern diese Punkte nicht auf der Tagesordnung stehen, sowie Anträge zu § 11/j jedenfalls, spätestens drei Wochen vor der Generalversammlung schriftlich dem Vorstand bekannt gegeben werden und von mindestens fünf Mitgliedern unterfertigt sein.