Digital souverän: Warum der Staat seine IT selbst bestimmen muss

21. Oktober 2026 / Roland Ledinger, ADV-Präsident und Geschäftsführer BRZ

Digitale Souveränität beschreibt die Fähigkeit von Staat, Verwaltung und Gesellschaft, digitale Technologien selbstbestimmt, sicher und im Einklang mit den eigenen Rechts- und Wertvorstellungen zu nutzen und zu gestalten. Sie umfasst die Kontrolle über Daten, Infrastrukturen und Schlüsseltechnologien ebenso wie die Kompetenz, Abhängigkeiten bewusst zu managen. Es geht nicht um Abschottung, sondern um Handlungsfähigkeit: die Option, strategische Entscheidungen unabhängig treffen zu können – technologisch, rechtlich und organisatorisch. Auch im Kontext des Einsatzes von KI-Modellen ist die Frage hoch aktuell: Die technisch fortgeschrittensten Modelle stammen zumeist aus dem amerikanischen oder chinesischen Raum, werden als Cloud-Dienst angebunden und kommen so für eine Nutzung im Rahmen der Verwaltung weniger in Betracht.

Es gilt, Gestaltungsspielräume zu bewahren

Gerade im Public Sector ist digitale Souveränität von zentraler Bedeutung und tritt in den letzten Jahren – nicht zuletzt auf Grund weltweiter politischer Entwicklungen – immer mehr in den Vordergrund. Staatliche IT-Anwendungen verarbeiten hochsensible Daten, sichern kritische Infrastrukturen und bilden das Rückgrat moderner Verwaltungsleistungen. Ist ein IT-Dienstleister wie das BRZ in Österreich dauerhaft von einzelnen Anbietern oder außereuropäischen Rechtsräumen abhängig, riskiert man nicht nur Betriebs- und Sicherheitsrisiken, sondern auch eingeschränkte Gestaltungsspielräume bei Innovation, Datenschutz und Compliance.

Digitale Souveränität ist eine Transformationsaufgabe

Die Umsetzung von digitaler Souveränität ist jedoch anspruchsvoll. Historisch gewachsene IT-Landschaften, proprietäre Abhängigkeiten und komplexe Vergaberegeln erschweren den Wandel. Hinzu kommen Fachkräftemangel, rasante Innovationszyklen – insbesondere im KI-Bereich – sowie Zielkonflikte zwischen Wirtschaftlichkeit, Geschwindigkeit und Souveränität. Auch Interoperabilität und gemeinsame Standards sind oft nicht ausreichend umgesetzt, was die Skalierung und Wiederverwendung behindert. Digitale Souveränität muss daher verstärkt als „Sovereignty by design“ und als langfristige Transformationsaufgabe verstanden werden – nicht nur als punktuelles Beschaffungsprojekt.

Europäische Zusammenarbeit

Vor diesem Hintergrund sehe ich auch die europäische Zusammenarbeit als entscheidend an. Organisationen wie die EURITAS bündeln Nachfrage, Know-how und Verhandlungsmacht öffentlicher IT-Dienstleister. Gemeinsame Standards, Referenzarchitekturen und abgestimmte Beschaffungsstrategien reduzieren Abhängigkeiten und schaffen echte Alternativen. Gleichzeitig ermöglichen sie Skaleneffekte, fördern Innovation in einem europäischen Ökosystem und stärken die strategische Autonomie Europas – ohne die Offenheit für globale Kooperation zu verlieren.

Digitale Souveränität ist mehr als der Wechsel eines Softwareherstellers oder die Nutzung von Open Source. Für Österreich sind aus meiner Sicht sechs Punkte essenziell:

  1. Eine klare strategische Steuerung mit verbindlichen Zielbildern für souveräne Kernbereiche (auf Basis des EU Sovereignty Frameworks).
  2. Der Aufbau und die Sicherung eigener Kompetenzen in Verwaltung und IT-Dienstleistern.
  3. Die bevorzugte Nutzung offener Standards und modularer Architekturen zur Vermeidung von Lock-in-Effekten („Sovereignty by design“).
  4. Die Stärkung von europäischen Kooperationen in Entwicklung, Betrieb und Beschaffung.
  5. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten als strategische Ressource – von Governance über Sicherheit bis zur wertschöpfenden Nutzung.
  6. Eine Forcierung der Produktfähigkeit von Innovationen. So hat etwa das BRZ mit LLM as a Service ein Angebot entwickelt, das die souveräne und sichere Entwicklung von KI-Anwendungen in der Verwaltung ermöglicht, ohne die zwingende Nutzung von Cloud-Diensten oder Modellen außereuropäischer Hersteller.

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